Falls eine Grunderkrankung, z.B. eine Gicht Ursache der Arthrose ist, sollte diese zunächst behandelt werden. Ziel der konservativen, also nichtoperativen Behandlung ist die Entlastung des Großzehengrundgelenks beim schmerzhaften Abrollvorgang. Der Orthopädietechniker arbeitet dazu die Schuhe der Betroffenen mit einer sogenannten Schuhzurichtung um. Die Schuhsohle wird versteift, kombiniert mit einer Abrollhilfe im Vorfußbereich. So rollt der Fuß über den Schuh ab und nicht mehr über die Großzehe.
Reicht die konservative Behandlung für schmerzfreies Gehen nicht mehr aus und ist damit die Lebensqualität eingeschränkt, bieten wir geeignete Operationsalternativen zur Therapie des Hallux rigidus, die wieder ein normales, schmerzfreies Gehen ermöglichen.
Arthroskopie
Im Anfangsstadium der Erkrankung können unsere Fußchirurgen mit einer minimalinvasiven Arthroskopie des Großzehengrundgelenks die entzündlich veränderte Gelenkinnenhaut, kleine Knorpel- oder Knochenfragmente (freie Gelenkkörper) entfernen und die Knorpelsituation des Gelenks beurteilen. Bei dem ambulant durchgeführten, schonenden Eingriff wird das Gelenk nicht geöffnet, sondern über einen kleinen, nur fünf Millimeter messenden Hautschnitt eine Kamera und über einen weiteren kleinen Schnitt verschiedene Instrumente in das Gelenk eingeführt. Der Vorteil gegenüber einer offenen Operation ist, dass mit einer Arthroskopie Vernarbungen vermieden werden, die wiederum Bewegungseinschränkungen und Beschwerden verursachen können.